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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Festpreis“

23. März 2017

Verletzung der Tarifpflicht für Taxis durch Rabattaktionen von Taxivermittler

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 29/16

Rabattaktionen eines Taxi-Vermittlungsdienstes, die den Fahrgästen 50% der Taxikosten erstatten, verstoßen gegen die in den §§ 39 Abs. 1, Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG vorgeschriebenen Tarifpflicht und stellen eine Marktverhaltensregelung im Sinne der §§ 3, 3a, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG dar. Es ist Taxiunternehmen untersagt die amtlich festgelegten Beförderungsentgelte zu über- bzw. zu unterschreiten. Diese festgesetzten Fahrpreise sollen einen Preiswettbewerb der Taxiunternehmen verhindern und die Existenz kleinerer Taxiunternehmen schützen. Nur so kann ein gerechtes Wettbewerbsverhältnis aufrechterhalten werden.

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30. November 2016

Zahnarzt darf Bleaching und Zahnreinigung nicht zu Festpreis anbieten

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.07.2016, Az.: 6 U 136/15

Bietet ein Zahnarzt Bleaching und professionelle Zahnreinigung zu einer im Vorhinein festgelegten Pauschale an, so verstößt er mit diesem Vorgehen gegen die Gebührenordnung für Zahnärzte. Die Vorschriften der Gebührenordnung sehen vor, dass bei der Festlegung der Gebühr für sogenannte Verlangensleistungen insbesondere die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der jeweiligen Leistung berücksichtigt werden müssen. Dem Zahnarzt kommt bei der Preisbestimmung ein billiges Ermessen zu, dieses setzt jedoch gerade eine Einzelfallprüfung voraus.

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03. Juni 2013

Preisangabe von Fahrschule mit dem Zusatz „ab“ unzulässig

Urteil des OLG Celle vom 21.03.2013, Az.: 13 U 134/12 Eine Preisangabe mit einem "ab-Zusatz" in der Werbung einer Fahrschule ist gem. § 19 FahrlG unzulässig, da allgemein nicht vorhersehbar ist, wie hoch die Fahrschulkosten für einzelne Fahrschüler tatsächlich sein können. In diesem Rahmen verstößt eine solche "ab-Angabe" gegen die Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit.
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22. Februar 2012

Werbung mit „Festpreis“ kann wettbewerbswidrig sein

Urteil des OLG Hamm vom 08.11.2011, Az.: I-4 U 58/11

Die Werbung mit dem Begriff "Festpreis" ist dann irreführend, wenn ein erheblicher Teil des Gesamtpreises, hier 40%, variabel ist. Es handelt es sich dann gerade nicht mehr um einen "Festpreis", da für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, woraus sich der genaue Preis letztendlich zusammensetzt. Ein Sternchenhinweis kann eine Irreführung ausschließen, wenn er seinerseits nicht so unvollständig ist, dass er selbst wieder zu einer Fehlvorstellung der Verbraucher führen kann.
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