Kleingedruckter Fußnotentext in Fernsehwerbung zulässig
Urteil des OLG Köln vom 05.07.2013, Az.: 6 U 5/13
Ein von einem Strom- und Gasanbieter ausgestrahlter Fernsehspot mit blickfangmäßiger Auslobung einer zwölfmonatigen Preisgarantie ist trotz der Unleserlichkeit und kurzen Einblendungszeit eines kleingedruckten fünfzeiligen Sternchentextes zulässig, wenn im Werbespot mehrfach auf die Internetseite des Anbieters verwiesen wird, die den Verbraucher hinreichend über die Konditionen informiert. Ein Durchschnittsverbraucher, der um die Diversität und Komplexität der Tarifstrukturen eines Strom- und Gasanbieters sowie um die Abhängigkeit möglicher Preisvorteile von dem persönlichen Nutzungsverhalten wisse, gehe davon aus, dass die ausgelobte Preisgarantie nicht zwingend vorteilhaft für ihn sein muss. Zudem seien flüchtige Werbemedien wie das Fernsehen für ausführliche Informationen aus medienimmanenten Gründen nicht geeignet.
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