Unzulässige Rezeptsammelstelle in einer Arztpraxis
Urteil des OLG Saarbrücken vom 25.09.2013, Az.: 1 U 42/13
Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, in einer Arztpraxis eine Rezeptsammelstelle zu unterhalten. Dabei dürfen, außer in Fällen medizinischer Notwendigkeit, auch grundsätzlich keine Rezepte von der Arztpraxis auf Wunsch von Patienten an eine Apotheke weiter übermittelt werden.
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