Werbeschreiben per Faxversand
Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2008, Az.: I-20 U 48/08
Werden Faxschreiben als Werbung an mehrere Kunden geschickt kann dies als einzelner Verstoß dann nicht angenommen werden, wenn darin keine einheitliche Werbeaktion gesehen werden kann. Selbst wenn diese intern einheitlich grob abgesprochen wurde, die nähere Ausführung der Aktion aber unterschiedlich und mittels verschiedener Formulierungen erfolgt, liegen mehrere Verstöße vor.
Weiterlesen
Werden Faxschreiben als Werbung an mehrere Kunden geschickt kann dies als einzelner Verstoß dann nicht angenommen werden, wenn darin keine einheitliche Werbeaktion gesehen werden kann. Selbst wenn diese intern einheitlich grob abgesprochen wurde, die nähere Ausführung der Aktion aber unterschiedlich und mittels verschiedener Formulierungen erfolgt, liegen mehrere Verstöße vor.