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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Fasernzusammensetzung“

25. Februar 2015

Keine Textilkennzeichnungspflicht bei Werbeprospekten

© womue - Fotolia.com
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.12.2014, Az.: I-2 U 28/14

In reinen Werbeanzeigen oder Werbeprospekten müssen keine Angaben über die Faserzusammensetzung gemacht werden. Dies gilt jedoch nur bei Prospekten ohne Bestellmöglichkeit, da Angaben zur Textilzusammensetzung erst erfolgen müssen, wenn sich der Käufer in einer konkreten Kaufsituation befindet.

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