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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Facebook-Nutzer“

10. Februar 2022

Facebook darf „erinnern“

© Nikolai Sorokin - stock.adobe.com
Beschluss des LG Karlsruhe vom 19.01.2022, Az.: 13 O 3/22

Das Vorschalten/Einblenden eines Hinweises, mit dem ein Nutzer gebeten wird, vor dem Teilen eines zuvor nicht angeklicktem (und folglich nicht gelesenem) Facebook-Posts, diesen zunächst zu lesen, ist weder eine Herabsetzung der journalistischen Leistung der Autorin, noch eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Durch das Einblenden von Hinweisen, einen (ungelesenen) nicht angeklickten Text vor dem Teilen bitte zu lesen, wird der Verfasser des Beitrags nicht daran gehindert, den Beitrag zu publizieren und der Nutzer nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen und/oder ihn zu teilen. Zudem liege auch keine auf den Inhalt des Beitrags bezogene Stellungnahme von Facebook oder von ihr beauftragte Faktenprüfer vor, urteilte das Gericht. Folglich sah das Gericht in den Vorschaltungen keine paternalistischen Anmaßungen, die Vorbehalte eines Monopolisten gegenüber journalistischem Inhalt formulierten.

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19. April 2021

Faktenprüfung darf auf Facebook nicht missverständlich dargestellt werden

© Kianlin - Dreamstime.com
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.05.2020, Az.: 6 U 36/20

Werden die Ergebnisse einer Faktenprüfung über Facebook bekannt gemacht, muss dies so geschehen, dass der durchschnittliche Facebook-Nutzer dies nicht missversteht. Vorliegend war dies nicht der Fall: Geklagt hatte eine Journalistin, die in einem Artikel über einen "offenen Brief" zum Klimawandel berichtet hat. Dieser Brief wurde einer Faktenprüfung unterzogen, wobei sich unter anderem herausstellte, dass nicht alle erwähnten Informationen zutreffend sind und wichtige Fakten vergessen wurden. Das Ergebnis der Prüfung wurde auf Facebook dauerhaft zusammen mit einem Post der Klägerin angezeigt, in dem sie auf ihren eigenen Artikel hinweist. Das Gericht bejahte einen Wettbewerbsverstoß, da Nutzer wegen dieser Verknüpfung missverständlich davon ausgehen könnten, die Berichterstattung der Klägerin sei der Faktenprüfung unterzogen worden.

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18. September 2019

Facebook-Fall: Anordnungen des Bundeskartellamts rechtswidrig?

© Production Perig - Fotolia.com
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.08.2019, Az.: Kart 1/19 (V)

Bundeskartellamt - schwere Vorwürfe gegen Facebook: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nunmehr im Facebook-Fall entschieden, dass Facebook zunächst die Anordnungen des Bundeskartellamts nicht umsetzen muss. Weiterhin habe das Gericht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Anordnung. Das Bundeskartellamt ordnete mit Beschluss vom Februar dieses Jahres folgendes an: Facebook hat hinsichtlich der in den Nutzungsbedingungen vorgesehenen Verarbeitung von personenbezogenen Daten diese, soweit keine ausreichende individuelle Einwilligung vorliegt, einzuschränken.

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