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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Europäische Kommission“

12. Juni 2026

EuG: Meta muss Messenger weiter regulieren lassen

Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 03.06.2026, Az.: T-1078/23

Meta klagte gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission, nach der mehrere Dienste des Konzerns unter die strengeren Regeln des Digital Markets Act fallen sollten. Beim Messenger blieb Meta erfolglos, weil der Dienst nach Ansicht des EuG eigenständig genug ist und nicht nur als einfache Chat-Funktion von Facebook behandelt werden muss. Beim Marketplace hatte Meta dagegen Erfolg, weil die Kommission nicht ausreichend erklärt hatte, warum dieser Marktplatz trotz späterer Änderungen weiterhin als wichtiger Zugang für Unternehmen zu Nutzern gelten sollte. Das EuG hob die Einstufung von Marketplace deshalb auf, bestätigte die Entscheidung der Kommission aber im Übrigen.

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28. Januar 2019

Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern nichtig

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Urteil des EuG vom 08.11.2018, Az.: T-544/13 RENV

Das EuG hat die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Die darin vorgesehene Methode zur Ermittlung der Energieeffizienz der Geräte sah Tests vor, die an Staubsaugern mit leeren Staubsaugerbeuteln durchgeführt werden. Durch diese Vorgehensweise könne die Energieeffizienz von Staubsaugern nicht unter Bedingungen gemessen werden, die den tatsächlichen Bedingungen des Gebrauchs so nah wie möglich kommen. Die Staubsaugerbehälter müssten bis zu einem gewissen Grad gefüllt sein, um eine wissenschaftliche Gültigkeit der erzielten Ergebnisse und die Richtigkeit der gegenüber den Verbrauchern gemachten Angaben zu garantieren.

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18. Mai 2018

Kein Stop für UberPop

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Pressemitteilung Nr. 39/18 zum Urteil des EuGH vom 10.04.2018, Az.: C-320/16

Den EU-Mitgliedstaaten bleibt es weiterhin überlassen, Beförderungsleistungen, welche nach dem jeweiligen Landesrecht für rechtswidrig erachtet werden, zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Der EuGH hat hierüber im Rahmen eines Vorlageverfahrens entschieden, bei welchem es vor allem über die französische Transport-App „UberPop“ ging. Eine Mitteilung an die Kommission über entsprechende Gesetzesentwürfe sei hiernach auch nicht mehr erforderlich. Begründet wurde dies damit, dass es sich bei derartigen Apps und die damit verbundene Leistung nicht um einen Dienst der Informationsgesellschaft im Sinne der europäischen Richtlinie handelt, womit Landesrecht zur Anwendung kommt.

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