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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Erstbegehungsgefahr“

02. September 2016

eBay-Händler haftet für Weiterempfehlungsfunktion von eBay

© Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | Fotograf Andreas Brücklmayr
Urteil des LG Hamburg vom 08.12.2015, Az.: 406 HKO 26/15

Die Weiterempfehlungsfunktion der Internetplattform eBay, die es Nutzern ermöglicht, ihren Bekannten ohne deren Einverständnis ein Angebot per E-Mail weiterzuleiten, ist wettbewerbswidrig. Ein Angebot eines eBay-Händlers mit dieser Weiterempfehlungsfunktion beinhaltet eine Erstbegehungsgefahr für unlautere Werbung per E-Mail gegenüber Verbrauchern, auch wenn die Weiterempfehlungsfunktion nicht vom Händler, sondern von eBay bereitgestellt wird und die E-Mails von Nutzern versandt werden. Entscheidend ist, dass der eBay-Händler etwaige Weiterempfehlungen durch Nutzung einer Verkaufsplattform mit Weiterempfehlungsfunktion veranlasst hat.

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24. April 2015

Keine Erstbegehungsgefahr bei Produktpräsentation auf Fachmesse

© Brad Pict - fotolia.com
Urteil des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

a) Eine Erstbegehungsgefahr des Bewerbens, Anbietens, Vertreibens und Inverkehrbringens gegenüber inländischen Verbrauchern folgt nicht ohne weiteres aus der Präsentation des Produkts (hier: Keksstangen) auf einer internationalen, ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe.

b) Die bei einem Fachpublikum vorhandenen Kenntnisse der am Markt vertretenen Produkte, ihrer Gestaltung und ihrer Herkunft stehen auch im Hinblick auf nahezu identische Nachahmungsprodukte regelmäßig der Annahme einer unmittelbaren Verwechslung mit dem Originalprodukt und der irrtümlichen Annahme von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen entgegen, wenn die Produkte in Packungen mit gegenüber dem Originalprodukt deutlich unterschiedlichen Herkunftshinweisen vertrieben werden.

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27. Mai 2014

Böhse Onkelz unterliegen eBay-Händler bei Streit um Weiterverkauf von Konzertkarten

Urteil des LG Hamburg vom 15.04.2014, Az.: 312 O 34/14

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen eBay-Händler hat das LG Hamburg diese in einem Urteil aufgehoben. Das Gericht konnte keine Erstbegehungsgefahr für einen unlauteren Schleichbezug des Händlers, der schon vor dem offiziellen Vorverkaufsstart auf eBay Karten für das Konzert der "Böhsen Onkelz" angeboten hatte, feststellen, da dieser keine Tickets unter Verschleierung seiner Wiederverkaufsabsicht von der autorisierten Vorverkaufsstelle erworben hatte.

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26. Juni 2009

Unlauterer Wettbewerb bei Vorstellung von Produkten auf Fachmesse

Urteil des OLG Köln vom 10.06.2009, Az.: 6 U 210/08

Produkte, die auf einer Fachmesse vorgestellt werden, unterliegen der Vermutung, dass diese auch zum Vertrieb in dem betreffenden Land vorgesehen sind. Eine entgegenstehende bloße Absichtserklärung genügt nicht. Vielmehr muss die Erstbegehungsgefahr ausgeräumt werden. Eine Herkunftstäuschung liegt bereits dann vor, wenn der vom Hersteller angesprochene Verkehrskreis zu der Annahme verleitet werden kann, dass die Nachahmung vom Hersteller des Originals stamme.

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