Zu verlockende Werbung
Urteil des OLG Hamm vom 19.03.2009, Az.: 4 U 200/08
Die Werbung, den Kaufpreis bei Eintritt eines klar und deutlich festgelegten Ereignisses, zu erlassen, ist ein besonderes Verfahren der Preisgestaltung. Der mögliche vollständige Preisnachlass hat eine sehr große Anlockwirkung, die auch zum Vorziehen des Kaufs und zum Kauf höherwertiger Ware motiviert. Allein die kurze Zeitspanne der Aktion in Verbindung mit dem Preisnachlass unter der einschätzbaren Bedingung reicht für ein durchschlagendes irrationales Moment aus.