„Schlank im Schlaf“ irreführende Werbung für Brot
Pressemitteilung Nr. 12/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 21.06.2012, Az.: 6 W 1/12
Ein Bäckereiunternehmen, welches ein "Eiweiß-Abendbrot" mit dem Werbespruch "Schlank im Schlaf" bewirbt, handelt wettbewerbswidrig. Dies vermittelt den unzutreffenden Eindruck, der Verzehr des Brotes selbst mache schlank, was tatsächlich nicht der Fall ist.