Der „Kundenanwalt“ – Irreführende Werbung einer Versicherungsgruppe
Die Werbung einer Versicherungsgruppe mit einem "Kundenanwalt" ist irreführend und somit unzulässig, da bei dem angesprochenen Publikum fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, dass es sich bei dem "Kundenanwalt" um einen Rechtsanwalt handle und dieser Kunden gegenüber Dritten oder gegenüber der Versicherungsgruppe vertrete.