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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Entscheidungen“

28. April 2014

Eine Rabattgewährung in Höhe von EUR 2,- für eine ‚eins‘ im Zeugnis kann zulässig sein

Pressemitteilung Nr. 59/2014 des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13

Eine an Kinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes kann unlauter sein, wenn sich diese Aufforderung zum Kauf auf bestimmte Produkte bezieht. Umfasst ein solcher Appell allerdings das gesamte Sortiment des Marktes, so ist eine Rabattaktion dahingehend, dass ein Schüler für jede ‚eins‘ im Zeugnis einen Nachlass in Höhe von EUR 2, - erhält, zulässig. Ein Verstoß gegen Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, nach dem eine Werbung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen, liegt dann nicht vor. Auch ein unangemessener unsachlicher Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit oder eine Ausnutzung der Unerfahrenheit der Schulkinder kann insoweit nicht angenommen werden.

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28. April 2014

Kostenlose Schätzung

Urteil des BGH vom 28.11.2013, Az.: I ZR 34/13

Die Werbung eines Edelmetallankäufers mit dem Hinweis "kostenlose Schätzung" verstößt nicht als "Werbung mit einer Selbstverständlichkeit" gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG.

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28. April 2014

Zahlungsempfängern kann untersagt werden, eine Bearbeitungsgebühr vom Zahler zu verlangen

Urteil des EuGH vom 09.04.2014, Az.: C-616/11

Die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt ist dahin auszulegen, dass sie den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Befugnis einräumt, das Recht des Zahlungsempfängers, vom Zahler ein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments zu verlangen, zu begrenzen oder zu untersagen. Die Ausübung dieser Befugnis setzt voraus, dass die nationale Regelung insgesamt der Notwendigkeit Rechnung trägt, den Wettbewerb und die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente zu fördern, doch verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bei ihrer Umsetzung.

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28. April 2014

Betrieb von Luxus-Taxi-Dienst in Berlin untersagt

Urteil des LG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 15 O 43/14

Das Betreiben eines taxenähnlichen Verkehrs, bei dem Fahrgäste über eine App eine im Stadtgebiet wartende Limousine samt Fahrer anfordern, ist eine genehmigungspflichtige Beförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und kein Mietwagenservice. Da der Anbieter des Chauffeurservices selbige jedoch nicht vorweisen kann, wurde der Betrieb untersagt. Es wurde seitens des Unternehmens bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung vorzugehen.

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25. April 2014

Keine Informationspflicht über Identität und Anschrift des Unternehmens bei Online-Angebot über einen Gutschein

Urteil des BGH vom 09.10.2013, Az.: I ZR 24/12

Der Anbieter von Gutscheinen für „Erlebnisse“ (hier: Ballonfahrt in den Alpen), die innerhalb von drei Jahren vom Kunden oder einer von ihm beschenkten Person bei Drittunternehmen Erlebnispartnern) eingelöst werden können, ist nicht gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 Fall 2 UWG gehalten, bereits beim annahmefähigen Angebot des Erlebnisses auf seiner Internetseite über Identität und Anschrift des die Ballonfahrt durchführenden Unternehmens zu informieren.

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25. April 2014

Irreführende Preiswerbung mit „unverbindlichem Apothekenverkaufspreis“

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 20.03.2014, Az.: 6 U 237/12

Die Apothekenwerbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist unter Gegenüberstellung mit einem höheren als dem mit „AVP“ bezeichneten Abgabepreis irreführend, wenn der Eindruck entsteht, dass es sich um einen vom Hersteller empfohlenen Preis handelt und dieser nicht ausreichend erläutert wird.

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25. April 2014

Holland-Preise

Urteil des BGH vom 26.02.2014, Az.: I ZR 77/09

Im Hinblick auf den Zweck des Arzneimittel- und Apothekenrechts, die Wirkung von Arzneimitteln zu ermöglichen und vor den mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken zu schützen, liegt eine Abgabe im Sinne des § 78 AMG dann vor, wenn durch einen auf ein Arzneimittel bezogenen Vorgang bewusst und gewollt die Möglichkeit einer eigenen Verwendung in Form der Anwendung oder Weitergabe des Mittels durch einen anderen als den bisherigen Inhaber der Verfügungsgewalt geschaffen wird. Bei "Abholmodellen" liegt der Ort der Abgabe daher zwar grundsätzlich dort, wo die vom Empfänger mit der Abholung beauftragte Person das Mittel abholt; es ist jedoch jeweils zu prüfen, ob tatsächlich eine dem unmittelbaren Besitz vergleichbare Zugriffsmöglichkeit besteht und ob die Regelung nicht allein der Umgehung zwingender apothekenrechtlicher oder arzneimittelrechtlicher Vorschriften dient. Dies ist dann der Fall, wenn eine hinsichtlich des Erfüllungsorts getroffene Regelung ersichtlich der Umgehung des deutschen Arzneimittelpreisrechts dient (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 = WRP 2012, 1101 - Europa-Apotheke Budapest).

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25. April 2014

Werbung mit CE-Siegel ohne tatsächliche Prüfung wettbewerbswidrig

Urteil des LG Landau (Pfalz) vom 06.11.2013, Az.: HK O 16/13

Ein Produkt darf nur dann mit dem Hinweis „CE-geprüft“ beworben werden, wenn diese Prüfung auch tatsächlich erfolgt ist. Eine vom TÜV verliehene Bescheinigung „GS-geprüft“ genügt hierfür gerade nicht, da eine andere Prüfung erfolgte. Wird dennoch auch mit dem CE-Siegel geworben, stellt dies eine Irreführung dar.

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24. April 2014

Werbung eines Mobilfunkanbieters mit „maximaler Surfspeed“ und „bis zu 100 Mbit/s“ ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.09.2013, Az.: 6 U 94/13

Die Werbeanzeige eines Mobilfunkanbieters mit der Angabe „maximaler Surfspeed“ ist irreführend, wenn bei anderen Wettbewerbsprodukten zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden kann.  Die Werbung mit „bis zu 100 Mbit/s“ ist unzulässig, da hierdurch die Erwartung erweckt wird, dass die durchschnittliche Downloadgeschwindigkeit von dem beworbenen Spitzenwert nicht eklatant abweicht. Liegt dieser Wert im Mittel jedoch tatsächlich bei lediglich 45 Mbit/s, wird der Verkehr in seiner Erwartung getäuscht.

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22. April 2014

englischsprachige Pressemitteilung

Urteil des BGH vom 12.12.2013, Az.: I ZR 131/12

a) Für eine Klage wegen eines behaupteten Verstoßes gegen § 4 Nr. 7 UWG durch eine herabsetzende oder verunglimpfende Internetveröffentlichung ist wie auch sonst bei Wettbewerbsverletzungen im Internet - eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-Verordnung unter dem Gesichtspunkt des Erfolgsortes nur begründet, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auf den inländischen Markt auswirken soll. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob der in der Internetveröffentlichung genannte Mitbewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Inland hat.

b) Eine englischsprachige Pressemitteilung auf einer englischsprachigen Internetseite soll sich bestimmungsgemäß auch auf den inländischen Markt auswirken, wenn Besuchern einer deutschsprachigen Fassung dieser Internetseite, die sich vor allem an Nutzer im Inland richtet, gezielt die Möglichkeit eröffnet wird, zu der englischsprachigen Internetseite zu gelangen und die englischsprachige Pressemitteilung sich mit einem Internetauftritt auseinandersetzt, der sich vor allem an Nutzer im Inland richtet.

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