Die Endpreisangabe bei Mietobjekten muss die Endreinigung mit umfassen
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 22.03.2013, Az.: 6 U 27/12
Der in der Internetanzeige genannte Mietpreis pro Woche für eine Ferienwohnung genügt nur dann den Anforderungen der Preisangabenverordnung, wenn dieser Preis alle Kosten umfasst, die obligatorisch vom Verbraucher für die angebotene Leistung zu entrichten sind. Neben dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung gehören hierzu auch die pauschal und in jedem Fall vom Mieter zu zahlenden Kosten für die Endreinigung.
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