Kein Wettbewerbsverstoß durch „Catch-all“-Funktion bei ähnlichem Firmennamen
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Urteil des LG Bochum vom 31.08.2015, Az.: 12 O 190/14
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Das Einrichten einer so genannten „Catch-all“ Funktion für den Emailverkehr einer Internetdomain stellt kein wettbewerbswidriges Abfangen von Emails dar, die eigentlich an den Konkurrenten mit ähnlichem Firmennamen gerichtet waren.