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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „elektrisch aktiviertes Wasser“

12. März 2014

Irreführende Werbung mit „aktiviertem Wasser“

Urteil des LG Stuttgart vom 14.06.2013, Az.: 31 O 52/11 KfH

Ein Reinigungsmaschinenhersteller darf nicht damit werben, dass die von ihm hergestellten Geräte mit elektrisch aktiviertem Wasser arbeiten und dabei ebenso gründlich reinigen wie chemische Mittel, wenn tatsächlich seine Reinigungswirkung nicht nachweislich höher ist als die von gewöhnlichem Leitungswasser.

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