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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Einwilligung“

03. Dezember 2009

Formularmäßige Einwilligung zur Telefonwerbung ist unuzlässig

Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2008, Az.: 312 O 436/08

Telefonanrufe zu Werbezwecken gegenüber Verbrauchern gelten als unzumutbare Belästigung. Begründet wird dies damit, dass der Schutz der Individualsphäre höher gestellt ist als das wirtschaftliche Gewinnstreben und dass es eine Reihe andere Werbemethoden gibt, die es nicht erforderlich machen, auch noch in den privaten Bereich des Verbrauchers einzudringen. Eine Einwilligung in allgemeine Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB darstellt. Die Einwillugungsklausel benachteiligt den Kunden, wenn sie sich nicht auf die Werbung bezüglich des angebahnten Vertragverhätnisses beschränkt, sondern ebenfalls die Möglichkeit für Werbung für sonstige Vertragschlüsse schaffen soll. Denn dadurch wird dem Kunden ein unüberschaubares Risiko aufgebürdet.
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25. November 2009

Keine Mails zu Werbezwecken

Urteil des AG Düsseldorf vom 14.07.2009, Az.: 48 C 1911/09 Werbemails, die ohne Einwilligung des Adressaten verschickt werden, sind unzulässig. Wird beispielsweise ein Newsletter zu Werbezwecken an die Emailsadresse eines Gewerbetreibenden geschickt, ohne dass dieser dazu eingewilligt hat, verletzt der Absender das Recht des Empfängers am eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Denn das Aussortieren unerwünschter Emails nimmt eine nicht unerheblich Zeit und Arbeitskraft in Anspruch.
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26. August 2009

Der Nachweis der Einwillligung in Werbeanrufe

Urteil des LG Hamburg vom 23.12.2008, Az.: 312 O 362/08

Die Einwilligung in Werbeanrufe muss vor Tätigung der Anrufe eingeholt werden. Durch diese Einwilligung entsteht zwischen dem Kunden und dem Anrufer ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis. Aufgrund dieses Verhältnisses können aus dem berechtigten Interesse des Nachweises, dass eine Einwilligung vorgelegen hat, nach dem Widerruf dieser Erklärung die Daten beim Unternehmen weiter vorgehalten werden.
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06. Juli 2009

Veröffentlichung der Faxnummer keine Einwilligung für Faxwerbung

Urteil des OLG Hamm vom 13.11.2008, Az. 4 U 150/08

Wenn ein Unternehmen eine Faxnummer u. a. für den Kundenkontakt einrichtet und auf der eigenen Homepage veröffentlicht, kann darin keine pauschale Einwilligung in die Zusendung von Werbefaxen durch andere Unternehmen gesehen werden. Vielmehr sind strenge Anforderungen an das Vorliegen einer solchen Einwilligung zu stellen; sie muss vor Absendung des betreffenden Faxes und gerade für den konkreten Fall vorliegen. Ansonsten stellt diese Art der Werbung eine unlautere Wettbewerbshandlung dar.

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29. Juni 2009

Werbliche Anrufe nur bei ausdrücklicher Zustimmung

Urteil des LG Bochum vom 15.05.2008, Az.: 14 O 61/08

Wird eine Einwilligungsklausel so formuliert, dass neben der Speicherung und Übermittlung von Daten diese für zukünftige telefonische Bewerbung vorgehalten werden, so ist eine derartige vorweggenommene Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig. Deshalb ist die Nutzung der aufgenommenen Daten für werbliche Anrufe als eine unzumutbare Belästigung zu bewerten, sofern nicht die ausdrückliche Zustimmung zu diesem Teilaspekt der Klausel erteilt worden ist.

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