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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Einwilligung des Nutzers“

18. März 2016 Kommentar

LG Düsseldorf – Einsatz von Facebooks „Gefällt mir“-Button unzulässig

© nanomanpro-Fotolia.com
Kommentar zum Urteil des LG Düsseldorf vom 09.03.2016, Az.: 12 O 151/15

Seit dem Erfolg von Facebook kommt kaum noch eine Webseite ohne die bekannten Social Plugins des sozialen Netzwerks aus. Nahezu überall im Internet findet man die „Gefällt mir“ („Like“) oder Share Buttons von Facebook. Gerade in rechtlicher Hinsicht sind diese Plugins jedoch Datenschützern oftmals ein Dorn im Auge. Nun hat sich das Landgericht Düsseldorf in einer brandaktuellen Entscheidung – wenig überraschend - umfassend mit der (Un)Zulässigkeit des Like Buttons befasst.

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15. März 2016

„Gefällt Mir“-Button von Facebook auf Unternehmenswebseite ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

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Urteil des LG Düsseldorf vom 09.03.2016, Az.: 12 O 151/15

Die Verwendung des sogenannten "Like-Buttons auf einer unternehmerischen Webseite ist wettbewerbswidrig und stellt ein Verstoß im Sinne des § 3a UWG i.V.m. § 13 TMG dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Nutzer nicht ausdrücklich über die Erhebung der Daten und die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs aufgeklärt wurde und diesbezüglich keine Einwilligung erteilt hat. Dem steht es nicht entgegen, wenn der Betreiber der Webseite die Daten lediglich an Facebook weiterleitet und nicht zu eigenen Zwecken verarbeitet.

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