DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „einseitige Vertragsänderung“

09. Januar 2026

Amazon durfte Werbung auf Prime-Video nicht einseitig einführen

© metamorworks - stock.adobe.com
Pressemitteilung des LG München I zum Urteil vom 16.12.2025, Az.: 33 O 3266/24

Anfang Januar 2024 informierte Amazon in einer E-Mail seine Kunden über eine Änderung bei Prime Video, wonach während der Wiedergabe von Titeln Werbung abgespielt würde, für die Adressaten jedoch kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Darin sah das LG München I eine Irreführung gem. § 5 Abs. 2 UWG und gab der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt. Durch die gegenständliche Formulierung suggeriere Amazon, darin berechtigt zu sein, nur noch ein Angebot mit Werbung zu schulden. Dies könne nicht ohne Zustimmung des Nutzers erfolgen, da es sich um eine einseitige Vertragsänderung handelt, die nicht durch die eigenen Nutzungsbedingungen oder ein Gesetz erlaubt ist.

Weiterlesen
10. November 2020

Keine Irreführung: Kostenlose Verlängerung der Fitnessstudio-Nutzung wegen Covid-19

©mike stock.adobe.com
Urteil des LG Würzburg vom 23.10.2020 (Az.: 1 HK O 1250/20)

Der Facebook-Post eines Würzburger Fitnessstudios, in dem zu Beginn der Covid-19-Pandemie mitgeteilt wurde, dass Mitgliederbeiträge weiter eingezogen würden, jedoch für Monate gutgeschrieben würden, in denen eine Nutzung des Studios wieder möglich ist, stellt nach Ansicht des LG Würzburg keine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 5 Abs. 1 S. 1 UWG dar. Die Aussage der Studio-Betreiber sei in Anbetracht der bis dato ungeklärten Rechtslage weder unwahr, noch würde gegenüber den Mitgliedern der Eindruck vermittelt, der Vertrag würde einseitig angepasst werden. Die Mitteilung sei nach Meinung des Gerichts vielmehr als ein mitgliederfreundliches Angebot der Betreiber anzusehen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.