„Deutschland sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer/ Wohnzimmer“ wettbewerbswidrig
Urteil des OLG Köln vom 06.02.2009, Az.: 6 U 147/08
Das beklagte Möbel- und Einrichtungshaus hat mit dem o.g. Werbeslogan für ein Gewinnspiel geworden und gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Beklagte hat die Wertschätzung des bekannten Produkts in unlauterer wettbewerbswidriger Weise ausgenützt, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Aus § 14 Abs. 5, 6 MarkenG erwächst dem Kläger der RTL-Gruppe hieraus ein Unterlassungsanspruch und Schadensersatzrecht. Grund hierfür ist, dass bereits eine im Verkehr stattfindende gedankliche Verknüpfung des angegriffenen Zeichens mit der Unterscheidungsware genügt. (...)
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