Deutsche verbraucherschützende Normen gelten auch für ausländische Anbieter auf deutscher eBay-Plattform
Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az.: 14 O 27/11 KfH III
Ein niederländischer Händler, der seine Waren über die deutsche Auktionsplattform eBay.de anbietet und die Artikelbeschreibungen in deutscher Sprache verfasst, muss hierbei auch die deutschen Fernabsatzregelungen ordnungsgemäß umsetzen. Eine mit dem deutschen Recht unvereinbare Widerrufsbelehrung ist hierbei als Wettbewerbsverstoß zu erkennen, selbst wenn die verwendete Widerrufsbelehrung den niederländischen Anforderungen genügen sollte.
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