Banner-Verbot für „Verkäufer trägt eBay-Gebühren!“
Beschluss des LG Hamburg vom 05.03.2008, Az.: 408 O 52/08
Durch Beschluss des LG Hamburg wurde vorläufig verboten, im geschäftlichen Verkehr über eBay bei Fernabsatzverträgen mit Endverbrauchern über Grills und Heimtrainer einen eBay-Banner mit der Aufschrift "Verkäufer trägt eBay-Gebühren!" zu verwenden.
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