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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „E-Mails“

02. März 2023

Zusendung von Werbemails nach Erlöschen der Einwilligung unzulässig

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Urteil des AG München vom 14.02.2023, Az.: 161 C 12736/22

Eine ursprünglich bestehende Einwilligung in die Zusendung von E-Mail Werbung gilt jedenfalls dann als erloschen, wenn in einem Zeitraum von vier Jahren ein Account, bei dessen Erstellung ein Newsletter abonniert wurde, nicht mehr genutzt und in Kenntnis hiervon auch keine weitere Werbung übersandt wurde. Der Werbende muss sich vor der neuerlichen Zusendung von E-Mail Werbung bei dem Empfänger erkundigen, ob die ursprüngliche Einwilligung fortbesteht. Ansonsten steht dem Erwerber der E-Mail Werbung ein Unterlassungsanspruch zu.

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