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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „E-Mail-Werbung“

23. August 2011

„BILD der Frau“ ruft an

Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 38/10 Wettbewerbsrechtlich zulässig ist die Werbung mit einem Telefonanruf gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, wenn eine gesonderte  - nur auf die Einwilligung in die Werbung mit einem Telefonanruf bezogene – Zustimmungserklärung des Verbrauchers vorliegt. Solch eine Zustimmung liegt nicht vor, wenn der Verbraucher für ein Gewinnspiel u.a. seine Telefonnummer für folgenden Zweck angibt: "Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote" und später im Rahmen der telefonischen Gewinnbenachrichtigung ein Zeitschriftenabonnement angeboten wird.
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15. November 2010

Reiseveranstalter haftet für rechtswidrige Werbeemails seines zugehörigen Reisevermittlers

Urteil des OLG Köln vom 08.10.2010, Az.: 6 U 69/10 Ein Reiseunternehmen, das sich eines in seinen Geschäftsbetrieb eingegliederten Reisevermittlers bedient, haftet für durch Letzteren rechtswidrig verschickte Werbemails. Dies gilt u.a. deshalb, da es grundsätzlich entsprechenden Einfluss auf die Tätigkeit des Reisevermittlers hat, bzw. sich einen solchen sichern kann und muss.
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21. Oktober 2010 Top-Urteil

Artikelbeschreibung und Blitzversand

© bluedesign - Fotolia.com
Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 08.10.2010, Az.: 3-08 O 120/10

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte in einer für unseren Mandanten erwirkten Entscheidung einem Mitbewerber, von Dritten auf Amazon gemeinsam verwendete Artikelbeschreibungen durch Einfügen einer geschützten Marke dahingehend zu verändern, dass die bisher unter der Artikelbeschreibung angebotenen Waren mit der geänderten Artikelbeschreibung nicht mehr übereinstimmen. Zudem untersagte das Gericht mit dem Begriff "Blitzversand" zu werben, wenn die Ware nicht tatsächlich am Tage des Zahlungseingangs versandt wird.

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30. August 2010

Einwilligung von Werbemails bei Gewinnspiel umfasst nicht zusätzliche Werbung

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 29.07.2010, Az.: 5U 43/08

Willigt der Verbraucher im Rahmen eines Gewinnspiels in Werbezwecke ein, umfasst dies nicht den Erhalt zusätzlicher Werbung von Partnern des Gewinnspielveranstalters. Dies gilt insbesondere dann, wenn der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund unverständlichen Formulierungen nicht erkennen konnte, zu welchen konkreten Zwecken die Daten verwendet werden sollen.

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19. Juli 2010

Versenden von Bestätigungs-SMS keine unerwünschte Werbung

Urteil des AG Berlin-Mitte vom 12.01.2010, Az.: 14 C 1016/09

Bietet ein Mobilfunkdienst seinen Nutzern die Möglichkeit an, eine Eintragung von Handynummern vorzunehmen, um einen angebotenen Dienst zu beantragen und versendet dieser im Anschluss daran eine Bestätigungs-SMS, stellt dies keine unerwünschte Werbung dar. Die SMS wird hier nicht mit dem Ziel der Absatzförderung, sondern auf Erfüllung der Informationspflichten und Einholung der Einwilligung des Nutzers versendet.

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16. Februar 2010

Nicht abwählbare Einwilligungsklauseln in Verträgen sind unwirksam

Urteile des LG Berlin vom 18.11.2009, Az.: 4 O 90/09, 4 O 89/09

Einwilligungsklauseln, die unbestimmte Werbung an den Kunden zulassen und dem Vertragspartner erlauben, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, sind dann unzulässig, wenn der Kunde diesen Klauseln beim Abschluss des Vertrages zwangsweise zustimmen muss und auch keine Abwahlmöglichkeit hat. Für die Wirksamkeit solcher Klauseln müssen die Einwilligungspassagen im Vertragstext deutlich vorgehoben sein und der Kunde durch seine gesonderte Erklärung aktiv in Werbung und der Weitergabe seiner Daten zustimmen.
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14. Dezember 2009

Adresshandel: die Haftung des Geschäftsführers nach Adresskauf

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.11.2009, Az.: I-20 U 137/09

Der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft haftet persönlich für unlautere E-Mail-Werbung, wenn nicht ersichtlich ist, ob bei Übernahme des angekauften Adressenbestandes oder spätestens bei Veranlassung der Werbeaktion nicht versucht wurde sicherzustellen, dass eine ausdrückliche Einwilligungserklärung der angeschriebenen Personen vorliegt. Er kann sich dabei nicht auf allgemeine Zusicherungen des Veräußerers verlassen, nach welchen "bei allen Kunden eine Einwilligung" vorliege.
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10. Dezember 2009

Belästigung von Geschäftskunden mangels Widerspruchshinweis

Urteil des LG Bonn vom 08.09.2009, Az.: 11 O 56/09

Eine ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung versandte E-Mail an Geschäftskunden stellt dann eine unzumutbare Belästigung in wettbewerbswidriger Weise dar, wenn es zusätzlich in der E-Mail an einem klar und deutlich formulierten Hinweis mangelt, dass der Geschäftskunde jederzeit die Möglicheit zum Widerspruch gegen die Verwendung hat. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn dieser Hinweis nur aus Versehen unterbleib, da eine einschränkende Auslegung der "geschäftlichen Handlung" - wie vom BGH bei versehentlichen Vertragsverletzungen angenommen - nicht geboten erscheint.
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30. Oktober 2009

Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei unerbetener E-Mail-Werbung

Beschluss des LG Berlin vom 16.10.2009, Az.: 15 T 7/09

Die durch Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung begründete Wiederholungegefahr wird nicht bereits dadurch beseitigt, dass eine auf die konkrete E-Mail-Adresse des Antragstellers beschränkte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Vielmehr muss sich die Unterlassungserklärung auch auf alle im Kern gleichartigen Handlungen erstrecken.
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02. Oktober 2009

Werbeemails ohne Einwilligung sind unzumutbare Belästigung

Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.07.2009, Az.: 161 C 6412/09

Ein Unternehmen, das Werbeemails an die E-Mail-Adresse einer Arztpraxis versendet ohne die Einverständniserklärung des Empfängers einzuholen greift in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Der Versand solcher Werbemails stellt für den Empfänger eine unzumutbare Belästigung dar, deren Unterlassung gefordert werden kann. Die Belästigung ist darauf zurückzuführen, dass der Empfänger zeitlichen Aufwand und Mühe in die Aussortierung der unerwünschten E-Mails investieren muss.
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