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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „E-Mail Spam“

26. Oktober 2017

Werbung in Autorespondern ist Spam

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Urteil des AG Bonn vom 01.08.2017, Az.: 104 C 148/17

Wer E-Mail-Nachrichten mit Werbung verschickt, ohne die ausdrückliche und vorherige Einwilligung des Adressaten eingeholt zu haben, handelt in der Regel rechtswidrig. Durch E-Mails, die unerwünschte Werbung enthalten, wird der Adressat in seinem Persönlichkeitsrecht und der Achtung seiner Privatsphäre verletzt. Dem Betroffenen steht in solchen Fällen ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt zwar grundsätzlich noch keine Werbung dar, jedoch kann eine im Autoresponder enthaltene Werbung die Nachricht rechtswidrig machen.

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12. März 2014

Im Falle unverlangter Werbe-Emails ist ein Streitwert in Höhe von EUR 4.000,- angemessen

Beschluss des OLG Hamm vom 11.04.2013, Az.: 9 W 23/13

Das mehrfache unaufgeforderte Zusenden von Werbepost stellt regelmäßig einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Ist der Eingriff als gering zu bewerten, beispielsweise, wenn es sich um lediglich vier Werbe-Emails innerhalb eines knappen halben Jahres handelt, so ist ein Streitwert in Höhe von EUR 4.000,- angemessen, da hierdurch das Interesse des Klägers auf Unterlassen der Belästigung angemessen berücksichtigt wird.

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