LG Karlsruhe beanstandet Starlink-Checkout: Unklare Pflichtangaben, fehlerhafte Button-Gestaltung und Defizite beim Kündigungsprozess
Das LG Karlsruhe rügt im Online-Bestellprozess von Starlink mehrere verbraucherschützende Pflichtverstöße – von unklaren bzw. unvollständigen Informationen bis hin zur rechtlich problematischen Gestaltung des Bestellbuttons. Verbraucher müssen vor dem entscheidenden Klick so informiert werden, dass Preis, Leistung und Vertragsfolgen transparent und eindeutig erkennbar sind. Das Gericht nimmt zudem die Anforderungen an eine leicht auffindbare und einfach nutzbare Online-Kündigung in den Blick und macht deutlich: „Hürden“ im Digitalprozess gehen zulasten des Anbieters.

