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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Durchgestrichene Preise II“

05. April 2016

Zur Bedeutung von durchgestrichenen Preisen im Internet

© Jan Engel - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 182/14

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.

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