Berichterstattungsrecht schränkt Verwertungsrechte ein
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil 6 U 100/09 vom 30.10.2009
Wird über ein Ereignis, wie der Zusammenbruch eines DSDS-Kandidaten, das Gegenstand aktueller Berichterstattung sein kann, berichtet, so steht dieser Berichterstattung auch das ausschließliche Verwertungsrecht eines Konkurrenten nicht entgegen. Dies gilt nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen bezüglich des Umfangs und Zitatrechts.Die Verwendung eines Ausschnitts aus der Kandidatenauswahl von "Deutschland sucht den Superstar" auf RTL durch Sendungen des Privatsenders Sat.1 ist rechtens.