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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Dr. Oetker“

06. Dezember 2012

Kein europaweites Verkaufsverbot für „Flecki“

Urteil des LG Düsseldorf vom 01.03.2012, Az.: 14c O 302/11 Das Schokoladenpuddingprodukt "Flecki" verletzt nicht das Geschmacksmuster des Schokoladenpuddings "Paula". Eine Nachahmung des Produkts sei nicht gegeben und mangels eines übereinstimmenden Gesamteindrucks scheidet eine Designverletzung aus. Zudem kann "Flecki" kein Wettbewerbsverstoß angelastet werden, da beide Produkte wesentliche Unterschiede in der Optik und Verpackungsanpreisung aufweisen.
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21. November 2012

Puddingstreit: „Paula“ vs. „Flecki“

Pressemitteilung Nr. 14/2012 des LG Düsseldorf vom 20.11.2012, Az.: 4b O 141/12 Erneut musste das LG Düsseldorf ein Urteil im "Puddingstreit" zwischen Dr. Oetker und Aldi fällen und Dr. Oetker musste eine weitere Niederlage einstecken. Es ging dabei wieder einmal um die Puddingsorten "Paula" und "Flecki". Dabei wurde entschieden, dass weder der Pudding "Flecki" an sich noch seine Herstellung patentverletzend sei. Beide Endprodukte unterschieden sich optisch erheblich, ebenso sei das Herstellungsverfahren verschieden. Das Patent von Dr. Oetker werde nicht verletzt.
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05. März 2012

Kein europaweites Verkaufsverbot für „Flecki“

Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 01.03.2012, Az.: 14c O 302/11 Der von der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG vertriebene Schoko-Vanille-Pudding „Flecki“ verstößt weder gegen ein von Dr. Oetker eingetragenes Designrecht noch liegt in seiner Vertreibung ein Wettbewerbsverstoß. Zum einen wird das Dr. Oetker-Produkt „Paula“ durch das Aldi-Produkt nicht nachgeahmt. Zum anderen liegt im Vertreib von  „Flecki“ keine vermeidbare Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung vor. Außerdem unterscheiden sich „Flecki“ und „Paula“ erheblich in der Maserung der Puddingmassen sowie in der Aufmachung und Verpackung voneinander.
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