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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Domaininhaber“

19. Juli 2016

Namensschutz der Polizei für Domains mit Wortbestandteil „polizei“

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Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2016, Az.: 12 U 126/15

Namensschutz gem. § 12 BGB kann sich auch auf juristische Personen des öffentlichen Rechts erstrecken, sofern sie namentlich hinreichend individualisiert sind und nicht lediglich als Sachbegriff vorliegen. Allgemein wird unter dem Begriff „Polizei“ stets die Polizei - wenn auch mitunter des jeweiligen Bundeslandes und/oder der Bundespolizeibehörden - verstanden, wodurch auch ohne näheren Zusatz eine Zuordnung zu einem Bundesland und/oder seinen Einrichtungen erfolgt. Die Polizeibehörde bzw. der Träger in Form des jeweiligen Landes hat insofern einen Unterlassungsanspruch gegenüber Dritten, die den Namensbestandteil „polizei“ unbefugt verwenden (hier: im Rahmen einer Internet-Domain).

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28. August 2015

Kennzeichnung von Werbe-Links im Internet

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Urteil des KG Berlin vom 30.06.2006, Az.: 5 U 127/05

Ein Mitbewerber iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist bereits derjenige, der als potentieller Mitbewerber auf dem Markt in Betracht kommt. Dieser muss seinen Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen haben. Es reicht ein unmittelbar bevorstehender Markteintritt aus. Ein Link, der aus redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkannbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz vor.

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20. August 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Creditsafe hat keinen Anspruch auf Freigabe von creditsafe.de

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Kommentar zum Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Benutzt ein Dritter den eigenen Namen als Internetdomain, so können dem Rechteinhaber an dem Begriff insbesondere namens- und kennzeichenrechtliche Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung und Freigabe der Domain zustehen. Dass dies nicht immer so ist, zeigt ein aktueller Fall: wie das hanseatische Oberlandesgericht nun entschied, können solche Ansprüche im Einzelfall mal an kleinen Details scheitern.

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06. März 2014

Keine Störerhaftung des Domaininhabers für fehlende Pflichtangaben

Urteil des OLG Hamm vom 17.12.2013; Az.: 4 u 100/13

Der Inhaber einer Domain haftet für fehlende Pflichtangaben einer Website nicht, wenn er selbst nicht der Betreiber ist. Hier kommt die Haftung des Domaininhabers für die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten nur bei einer klaren und eindeutigen Rechtsverletzung in Betracht.

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