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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Domaingestaltung“

19. Dezember 2017 Kommentar

„softwarebilliger.de“ verletzt Domain und Marke „notebooksbilliger.de“ nicht

© stokkete - Fotolia.com
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.10.2017, Az.: 6 U 154/16

Das OLG Frankfurt a. M. hatte im Rahmen einer sogenannten negativen Feststellungsklage zu entscheiden, ob die Domain „softwarebilliger.de“ die Wort-/Bildmarke „notebooksbilliger.de“ verletzt bzw. ob in der Zusammensetzung der Domain in Verbindung mit der Gestaltung der Webseite eine Verletzung der Domain bzw. der Gestaltung der Webseite von „notebooksbilliger.de“ zu sehen ist.

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08. Dezember 2017

Keine Verletzung der Marke „notebooksbilliger.de“ durch „softwarebilliger.de“

© Daniel Berkmann - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.10.2017, Az.: 6 U 154/16

Zwischen der eingetragenen Wort-/Bildmarke „notebooksbilliger.de“ und der Domain „softwarebilliger.de“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Zum einen weist die Marke nur schwach originäre Kennzeichnungskraft und keinen erweiterten Bekanntheitsschutz auf. Zum anderen liegt eine Identität nur hinsichtlich der Bestandteile „billiger“ und „.de“ vor. Diesen entnimmt der Verbraucher lediglich ein Wettbewerbsversprechen sowie den Hinweis auf eine Webseite, nicht jedoch die Verbindung zu einer bestimmten Marke. Hinzu kommt, dass es sich bei dem jeweils vorangestellten Bestandteil („notebooks“ und „software“) um für den Verkehr unterschiedliche Begriffe handelt, die er auch klar voneinander abgrenzt.

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