Kommerzielle documenta-Kunstführungen Dritter untersagt
Urteil des LG Kassel vom 07.11.2008, Az.: 12 O 4157/07
Die Veranstalterin der weltbekannten documenta-Kunstausstellung hat einem Reiseveranstalter für Studienreisen verboten kommerzielle Kunstführungen durchzuführen. Soweit ein rechtlich geschütztes Interesse dieses Vorgehen rechtfertigt stellt es weder unlauteren Wettbewerb noch Diskriminierung oder Marktmissbrauch dar. Zur Wissensvermittlung erarbeitete die Veranstalterin der documenta ein künstlerisch eigenständiges Konzept, wodurch die Ausstellung zu einem eigenständigen Werk wurde. Als Urheberin steht ihr zudem ein ausschließliches Verbreitungs- und Ausstellungsrecht zu.
Weiterlesen
Die Veranstalterin der weltbekannten documenta-Kunstausstellung hat einem Reiseveranstalter für Studienreisen verboten kommerzielle Kunstführungen durchzuführen. Soweit ein rechtlich geschütztes Interesse dieses Vorgehen rechtfertigt stellt es weder unlauteren Wettbewerb noch Diskriminierung oder Marktmissbrauch dar. Zur Wissensvermittlung erarbeitete die Veranstalterin der documenta ein künstlerisch eigenständiges Konzept, wodurch die Ausstellung zu einem eigenständigen Werk wurde. Als Urheberin steht ihr zudem ein ausschließliches Verbreitungs- und Ausstellungsrecht zu.