Werbung für diätetische Lebensmittel mit „Behandlung“ von Krankheiten verboten
Urteil des LG Bielefeld vom 12.08.2008, Az.: 10 O 36/08
Werbung für diätetische Lebensmittel ohne besondere Kennzeichnung, die nicht ausschließlich in gesundheitsbezogener Weise erfolgt, ist verboten. Stellt die Werbung eine Verbindung zwischen dem beworbenen Lebensmittel und der Behandlung von Krankheiten her, erweckt dies beim Verbraucher den Eindruck, das Lebensmittel diene der Vermeidung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, weshalb die Werbeaussage außerhalb von Fachkreisen zum Schutz des Verbrauchers verboten ist.
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