Amtlich anmutendes Erinnerungsschreiben bei Markensachen wettbewerbswidrig
Urteil des OLG Köln vom 16.02.2011, Az.: 6 U 166/10
Das Angebotsschreiben eines privaten Dienstleistungsunternehmens ist als irreführend einzuordnen, wenn es objektiv geeignet ist, dem Empfänger den Eindruck zu vermitteln, es handle sich um ein offizielles Schreiben des Deutschen Patent- und Markenamtes bezüglich einer Verlängerung des Markenschutzes. Eine solche unlautere Beeinträchtigung hängt nicht davon ab wie viele Empfänger tatsächlich getäuscht wurden.
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