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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Datenschutzgrundverordnung“

30. Juli 2020

DSGVO-Verstoß kann abgemahnt werden

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Urteil des OLG Stuttgart vom 27.02.2020, Az.: 2 U 257/19

Die Datenschutzgrundverordnung regelt Rechtsbehelfe laut OLG Stuttgart nicht abschließend. Das bedeutet, dass ein Verstoß gegen die Verordnung nach dem UWG abgemahnt werden kann, wenn es sich bei der entsprechenden Norm um eine Marktverhaltensregel handelt. Hierfür muss eine Norm auch dazu bestimmt sein, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Außerdem muss der Verstoß geeignet sein, die geschützten Interessen spürbar zu beeinträchtigen. Das Gericht entschied vorliegend, dass die Informationspflichten aus Art. 13 Abs. 1 lit. a, c und Abs. 2 lit. b, d und e DSGVO Marktverhaltensregeln darstellen.

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18. Oktober 2018

Verstöße gegen DSGVO: Keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Mitbewerbern

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Urteil des LG Bochum vom 07.08.2018, Az.: I-12 O 85/18

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält eine abschließende Regelung des anspruchsberechtigten Personenkreises zur Geltendmachung etwaiger Datenschutzverstöße. Demzufolge sind ausschließlich bestimmte Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Rechtsverfolgung berechtigt. Insofern ist zu erkennen, dass der Unionsgesetzgeber gerade nicht zulassen wollte, dass auch Mitbewerber im Rahmen des Wettbewerbsrechts Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO geltend machen können.

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