Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ist rechtswidrig
Eine Firma, die eine App zur Kontaktnachverfolgung programmierte, ging gegen die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Das Gericht entschied, dass die Vergabe rechtswidrig war. Auch in den Fällen einer Notvergabe muss ein gewisses Maß an Wettbewerb gewährleistet werden. Dafür hätten so viele Angebote wie möglich eingeholt werden müssen. Dass dies aus Zeitgründen nicht möglich war, konnte nicht festgestellt werden. Auch das Argument des Antragsgegners, er habe keine weiteren Anbieter finden können, die in Frage gekommen wären, konnte entkräftet werden. Die Antragsgegnerin hatte nämlich davor bereits per E-Mail auf ihre App aufmerksam gemacht.