„Der Hausmeister“ ohne Copyright-Vermerk
Urteil des LG Bielefeld vom 13.04.2010, Az.: 4 O 293/06
Ist vereinbart, dass die Verwendung eines Logos nur mit einem entsprechenden Copyright-Vermerk zulässig ist, so kann der Urheber des Logos im Falle des Verstoßes Schadensersatz verlangen. In dem Rechtsstreit vor dem LG Bielefeld klagte ein Grafiker, der dem Beklagten das Logo "Der Hausmeister" mit der Vereinbarung zur Verfügung stellte, dass bei der Logo-Verwendung der ©-Copyright-Vermerk mit dem Namen des Klägers gut erkennbar angebracht werden muss. Jedoch verwendete der Beklagte das Logo sowohl auf seinem Firmenauto als auch auf seiner Internetseite ohne den vereinbarten Vermerk. Folglich wurde dem Kläger ein Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten zugesprochen.
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