Formvorgaben bei Informationen gem. § 5 PKW-EnVKV
![© rcx - Fotolia.com](https://www.kanzlei.biz/wp-content/uploads/2017/07/Energiekennzeichnung_Auto-160x128.jpg)
Wer neue PKWs bewirbt, muss Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch sowie die offiziellen CO2-Emissionen des betreffenden Modells machen. Die Informationen müssen sich jedoch nicht unmittelbar neben oder innerhalb des Hauptteils der Werbebotschaft befinden. Wenn Finanzierungs- oder andere Werbehinweise nicht hervorgehoben werden, müssen auch die Kraftstoff- und CO2-Angaben nicht hervorgehoben werden.