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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „chemische Zusätze“

07. März 2014

Berufung gegen Urteil zu Werbeaussagen von e-Zigaretten bleibt erfolglos

Beschluss des OLG Hamm vom 10.09.2013, Az.: 4 U 91/13

Die Berufung gegen das Urteil des LG Dortmund (wir berichteten), wonach e-Zigaretten nicht mit Aussagen wie "...mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette" und "...dass der einzige Schadstoff, den die E-Zigarette enthält, das Nikotin ist" beworben werden dürfen, bleibt ohne Erfolg, da es für die Beurteilung der Zulässigkeit einer solchen Werbung nicht darauf ankommt, ob es sich bei e-Zigaretten um ein Genuss- oder Arzneimittel handelt.

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05. März 2014

Unlautere Werbeaussagen über angeblich gesundheitliche Unbedenklichkeit von e-Zigaretten

Urteil des LG Dortmund vom 30.04.2013, Az.: 25 O 120/12

E-Zigaretten dürfen nicht mit Aussagen wie "...mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette" und "...dass der einzige Schadstoff, den die E-Zigarette enthält, das Nikotin ist" beworben werden, da diese Behauptungen nicht dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen und es daher irreführend ist, wenn diese Tatsache nicht dem Verbraucher kenntlich gemacht wurde.

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