An einer Börse muss gehandelt werden
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2009, Az.: 6 U 148/09
Unter dem Begriff "CFD-Börse" stellen sich die angesprochenen Verkehrskreise im Bereich des Finanzmarktes eine multilaterale Handelsplattform vor. Wird jedoch tatsächlich nur ein Finanzprodukt angeboten und nicht gehandelt, so ist die Verwendung dieses Begriffs nach allgemeinem Verständnis insoweit irreführend und damit auch unlauter.
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