Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung von Milch als „Gen-Milch“ mangels Aussicht auf Erfolg unzulässig
Beschluss des BVerfG vom 08.09.2010, Az.: 1 BvR 1890/08
Ein Verein zum Schutz der Umwelt und Verbraucher darf nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Produkte eines Herstellers von Molkereiprodukten als „Gen-Milch“ bezeichnen, wenn die Milchkühe auch gentechnisch verändertes Futter bekommen. Der Begriff sei als Schlagwort substanzarm. Seine Verwendung stelle daher keine konkrete Tatsachenbehauptung dar, die Fehlvorstellungen stützen würde, und sei folglich von der Meinungsfreiheit geschützt.
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