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Inhalte mit dem Schlagwort „Bundeskartellamt“
28. Mai 2021
Top-Urteil
Pressemitteilung Nr. 99/2021 zum Beschluss des BGH vom 18.05.2021, Az.: KVR 54/20
Die bis Februar 2016 von dem Hotelbuchungsportal „booking.com“ verwendeten „engen Bestpreisklauseln“ sind nicht mit dem Kartellrecht vereinbar und damit unzulässig. Seit Juli 2015 schrieben die allgemeinen Geschäftsbedingungen von „booking.com“ eine „enge Bestpreisklausel“ vor, wonach Hotels ihre Zimmer auf ihrer eigenen Internetseite nicht zu niedrigeren Preisen oder besseren Konditionen anbieten durften als auf „booking.com“. Eine solche Klausel ist kartellrechtswidrig, da sie den Wettbewerb beim Anbieten von Hotelzimmern beschränkt. Den Hotels wird durch die Klausel insbesondere verwehrt, die eingesparte Vermittlungsprovision in Form von Preissenkungen an den Verbraucher weiterzugeben und dadurch Kunden zu werben. So wird der plattformunabhängige Onlinevertrieb der Hotels erheblich behindert.
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24. Juni 2020
Beschluss des BGH vom 23.06.2020, Az.: KVR 69/19
Der Bundesgerichtshof hat vorerst eine Maßnahme des Bundeskartellamts bestätigt, die Facebook Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorwirft. Konkreter Streitpunkt sind die Nutzungsbedingungen: Jeder Facebook-Nutzer muss in eine äußerst umfangreiche Datenerhebung und -verarbeitung durch Facebook einwilligen. Dabei entstammen die Daten auch anderen von Facebook betriebenen Diensten, wie Instagram oder WhatsApp und sogar der Internetnutzung unabhängig eines Facebook-Logins. Die Richter aus Karlsruhe fordern, dass die Nutzer verschiedene Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des Umfangs der Datenerhebung bekämen. Dies sei durch die marktbeherrschende Stellung Facebooks zu rechtfertigen. Der Wettbewerb im Bereich Social-Media-Plattformen sei durch dessen überwältigende Marktmacht außer Kraft gesetzt, sodass keine weniger datenintensiven Konkurrenz-Plattformen ernsthafte Optionen darstellen könnten.
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18. September 2019
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.08.2019, Az.: Kart 1/19 (V)
Bundeskartellamt - schwere Vorwürfe gegen Facebook: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nunmehr im Facebook-Fall entschieden, dass Facebook zunächst die Anordnungen des Bundeskartellamts nicht umsetzen muss. Weiterhin habe das Gericht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Anordnung. Das Bundeskartellamt ordnete mit Beschluss vom Februar dieses Jahres folgendes an: Facebook hat hinsichtlich der in den Nutzungsbedingungen vorgesehenen Verarbeitung von personenbezogenen Daten diese, soweit keine ausreichende individuelle Einwilligung vorliegt, einzuschränken.
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06. Februar 2018
Beschluss des BGH vom 12.12.2017, Az.: KVZ 41/17
Der Bundesgerichtshof bestätigte einen Beschluss des Bundeskartellamts, der der deutschen Vertriebsgesellschaft der ASICS-Gruppe untersagt, ihren Händlern durch neue Verträge verschiedene Beschränkungen für den Selektivvertrieb über das Internet vorzugeben. Konkret wurde ein den Händlern auferlegtes Verbot, es Dritten zu erlauben, Markenzeichen von ASICS in jeglicher Form auf der Internetseite von Dritten zu verwenden, beanstandet. Zudem sollte den Händlern generell untersagt werden, für ihr Angebot Preisvergleichsportale zu nutzen. Aufgrund dieser Kombination von Beschränkungen wurde festgestellt, dass der Zugang zum Internet-Angebot der Vertragshändler für Kunden nicht in praktisch erheblichem Umfang gewährleistet werden konnte und entsprechende Verträge deshalb gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 GWB verstoßen.
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29. April 2014
Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 28.04.2014
Nach einer vorläufigen Prüfung kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, welches lediglich autorisierten Händlern ermöglicht, Sportschuhe an Endkunden zu verkaufen, zu große Beschränkungen enthalte. Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass ein Hersteller Qualitätsanforderungen an seine Händler stellt, doch geht ASICS deutlich weiter: So wird Händlern der Onlineverkauf via eBay oder Amazon und auch die Unterstützung von Preissuchmaschinen gänzlich untersagt. Darin sieht das Amt gar eine unzulässige Kernbeschränkung.
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09. Juni 2010
Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 26.05.2010
Das Bundeskartellamt hat nach einer viermonatigen Prüfung den Erwerb der insolventen europäischen Cabrio-Dachsystemsparte von Karmann durch den kanadischen Automobilzulieferer Magna untersagt. Durch einen Zusammenschluss würden europaweit nur noch zwei große Anbieter von Cabrio-Dachsystemen existieren und ein Binnenwettbewerb zwischen den nahezu gleich starken Unternehmen sehr unwahrscheinlich werden. "Den Preis dafür würde am Ende der Verbraucher in Form von höheren Preisen zahlen müssen", so der Präsident des Bundeskartellamtes.
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09. Juni 2010
Pressemitteilung Nr. 114/2010 des BGH zum Urteil vom 08.06.2010, Az.: KVR 4/09
Der geplante Zusammenschluss der Axel Springer AG und der Fernsehsender ProSieben/Sat.1 wurde Anfang 2006 vom Bundeskartellamt untersagt. Die Karlsruher Richter am Bundesgerichtshof entschieden nun in einem aktuellen Beschluss, dass das Bundeskartellamt den geplanten Zusammenschluss zu Recht untersagte, da ein solches Vorhaben die marktbeherrschende Stellung der beiden Unternehmen auf dem bundesweiten Markt für das Angebot von Werbezeiten in Fernsehprogrammen verstärkt hätte.
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20. April 2010
Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.11.2009, Az.: VI-2 Kart 9/08 OWi
Werden Werbekostenzuschüsse auf die Rechnungspreise der beworbenen Waren verrechnet, so stellen die so berechneten Preise Einstandspreise dar. Das Bundeskartellamt warf den Verdacht auf, die Drogeriekette R. würde ihre Mitbewerber dadurch behindern, dass sie ihre Waren unter dem Einstandspreis verkauft habe. Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Ansicht des Drogerieunternehmens, dass bei der Preiskalkulation zulässigerweise Werbezuschüsse berücksichtigt wurden und somit kein Kartellrechtverstoß anzunehmen sei.
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15. Januar 2010
Wie das Bundeskartellamt mitteilte, gab der Lebensmittelriese Kraft Food Deutschland GmbH entscheidende Hinweise im Ermittlungsverfahren gegen die drei größten deutschen Kaffeeröster Melitta, Dallmayr und Tchibo. Erst kurz vor Weihnachten hatte das Bundeskartellamt eine fast 160-Millionen-Euro schwere Strafe gegen die drei Kaffeeröster verhängt.
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