Rabattgutschein beim Bücherkauf kein Verstoß gegen Buchpreisbindung
Urteil des OLG Stuttgart vom 11.11.2010, Az.: 2 U 31/10
Gewährt ein Unternehmen beim Kauf eines - nicht unter die Buchpreisbindung fallenden – Artikels einen prozentualen Rabatt auf den Kaufpreis in Form eines später einzulösenden Gutscheins, so stellt dies auch dann keinen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz dar, wenn der Gutschein beim späteren Kauf eines preisgebundenen Buches eingesetzt wird. Vielmehr wird die Ersparnis bereits beim ersten Einkauf erzielt und beim Kauf des Buches der volle Kaufpreis in Form des Barbetrages und des Gutscheinwertes bezahlt.
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