„Schmeckt wie frische Frucht“ nicht irreführend
Urteil des OLG Köln vom 18.09.2010, Az.: 6 U 57/09
Die Werbeaussage, ein Brotaufstrich schmecke wie frische Frucht, nimmt Bezug auf den Geschmack des Produkts, nicht auf dessen Herstellung. Der Verbraucher sieht darin keinen Anhaltspunkt, dass dies auf der Verwendung frischer Früchte anstelle zuvor tiefgekühlter Früchte beruht. Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird ohnehin nicht davon ausgehen, dass sich bei Brotaufstrichen, welche das ganze Jahr über in den Regalen der Supermärkte zu finden sind, trotz der jahreszeitlich begrenzten Erntezeit immerfort Produkte finden, die aus frisch verarbeiteten Früchten erstellt worden sind. Da der Geschmack nicht objektiv nachprüfbar ist und es daher bereits an Angaben von Tatsachen fehlt, über die der Verbraucher getäuscht werden soll, ist die streitgegenständliche Werbeaussage nicht irreführend.
Weiterlesen
Die Werbeaussage, ein Brotaufstrich schmecke wie frische Frucht, nimmt Bezug auf den Geschmack des Produkts, nicht auf dessen Herstellung. Der Verbraucher sieht darin keinen Anhaltspunkt, dass dies auf der Verwendung frischer Früchte anstelle zuvor tiefgekühlter Früchte beruht. Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird ohnehin nicht davon ausgehen, dass sich bei Brotaufstrichen, welche das ganze Jahr über in den Regalen der Supermärkte zu finden sind, trotz der jahreszeitlich begrenzten Erntezeit immerfort Produkte finden, die aus frisch verarbeiteten Früchten erstellt worden sind. Da der Geschmack nicht objektiv nachprüfbar ist und es daher bereits an Angaben von Tatsachen fehlt, über die der Verbraucher getäuscht werden soll, ist die streitgegenständliche Werbeaussage nicht irreführend.