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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „booking.com“

28. Mai 2021 Top-Urteil

„Enge Bestpreisklauseln“ von Booking.com sind unzulässig

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Pressemitteilung Nr. 99/2021 zum Beschluss des BGH vom 18.05.2021, Az.: KVR 54/20

Die bis Februar 2016 von dem Hotelbuchungsportal „booking.com“ verwendeten „engen Bestpreisklauseln“ sind nicht mit dem Kartellrecht vereinbar und damit unzulässig. Seit Juli 2015 schrieben die allgemeinen Geschäftsbedingungen von „booking.com“ eine „enge Bestpreisklausel“ vor, wonach Hotels ihre Zimmer auf ihrer eigenen Internetseite nicht zu niedrigeren Preisen oder besseren Konditionen anbieten durften als auf „booking.com“. Eine solche Klausel ist kartellrechtswidrig, da sie den Wettbewerb beim Anbieten von Hotelzimmern beschränkt. Den Hotels wird durch die Klausel insbesondere verwehrt, die eingesparte Vermittlungsprovision in Form von Preissenkungen an den Verbraucher weiterzugeben und dadurch Kunden zu werben. So wird der plattformunabhängige Onlinevertrieb der Hotels erheblich behindert.

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13. Juni 2014

Keine Werbung mit Hotelsternen für Ferienwohnung

Urteil des LG Koblenz vom 17.12.2013, Az.: 4 HK O 86/13

Die Onlinewerbung einer Ferienwohnung in der Kategorie „Hotels“ ist unzulässig, wenn die Wohnung mit 4 Sternen beworben wird, dabei jedoch nicht darauf hingewiesen wird, dass diese Bewertung durch den Deutschen Tourismusverband erfolgte. Verbraucher werden hierdurch in die Irre geleitet, da sie bei einer bloßen Sternebewertung ohne aufklärenden Zusatz davon ausgehen, dass es sich um eine offizielle Sterne-Klassifizierung durch die DEHOGA handelt. Diese kann jedoch gerade nur für Hotels, und nicht Ferienwohnungen erteilt werden. Wurde die Einordnung unter „Hotels“ von  dem Onlineportal vorgenommen, muss sich der Betreiber dessen Fehler zurechnen lassen.

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20. März 2014

Endpreis bei Onlinebuchung eines Hotels muss Tourismusabgabe enthalten

Urteil des OLG Köln vom 14.03.2014, Az.: 6 U 172/13

Eine Abgabe wie eine Tourismussteuer muss im Übernachtungsgesamtpreis angegeben werden, sofern ein Hotelbetreiber jene auf seine Gäste abwälzt. Da es sich gerade um keine optionale Zusatzleistung für die Gäste handelt, ist eine solche Abgabe ein sonstiger Preisbestandteil im Sinne der PAngV, sodass eine Nennung im Endpreis bei einer Online-Buchung zwingend erforderlich ist.

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