Autobingooo-Software stellt keinen Eingriff in das urheberrechtliche Datenbankrecht von „autoscout24.de“ dar
Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.08.2010, Az.: 5 U 62/09
Eine Software, welche durch eine Eingabemaske automatisch sämtliche Autobörsen im Internet durchsucht, ohne, dass der Nutzer die einzelnen Seiten besucht, verstößt nicht gegen das Datenbankrecht von "autoscout24".de. Zwar handelt es sich bei den von "autoscout24.de" bereitgestellten Informationen um eine Datenbank. Jedoch wird von den Nutzern kein wesentlicher Teil derselben entnommen. Auch eine wettbewerbswidrige Behinderung ist nicht gegeben.