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Urteil_Bundesgerichtshof

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25. Februar 2016

Werbung für Bluttest ohne wissenschaftlichen Nachweis irreführend

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Urteil des LG Potsdam vom 20.05.2015. Az.: 52 O 136/13

Wird ein Bluttest in einer Zeitschrift mit der Behauptung beworben, zur Abklärung von Intoleranzen rund um die Ernährung geeignet zu sein, so muss die Wirksamkeit durch eine doppelblinde, placebokontrollierte, randomisierte Studie nachgewiesen sein. Zwar handelt es sich bei einem solchem Bluttest lediglich um ein Test-Verfahren und nicht um ein Arzneimittel. Eine Ernährungsumstellung auf Basis fehlerhafter Testergebnisse könne sich jedoch in Form von Fehl- oder Mangelernährung mittelbar auf die Gesundheit auswirken, weshalb ähnlich strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen gelten.

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