Bewertung eines Arztes auf einem Internet-Bewertungsportal ist zulässig
Urteil des LG München I vom 15.01.2014, Az.: 25 O 16238/13
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Die Notenbewertung bzgl. eines Arztes auf einem Bewertungsportal ist als zulässige Meinungsäußerung zu bewerten und nicht als unzutreffende Tatsachenbehauptung zu löschen, wenn es ein bloßes Werturteil darstellt.