Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals
Pressemitteilung Nr. 57/2010 des BVerwG vom 24.06.2010, Az.: 3 C 30.09, 3 C 31.09
Apothekenterminals, mit denen Apothekenwaren einschließlich apotheken- und rezeptpflichtiger Medikamente durch einen Automaten abgegeben werden, sind unzulässig. Es genügt nicht den gesetzlichen Dokumentationspflichten, wenn der Kunde lediglich über Videotelefonie mit dem Apotheker in Kontakt tritt und das Rezept nur mittels einscannen via Bildschirm vom Apotheker kontrolliert wird oder die Betreuung des Automaten außerhalb der ordentlichen Geschäftszeiten an ein Servicecenter abgegeben wird.