Haftstrafe für Vorstand des Bundes für Kinderhilfe e.V. (BfK) Augsburg
Beschluss des BGH vom 07.09.2011, Az.: 1 StR 343/11
Der Angeklagte warb mit der Behauptung, man könne für 30 EUR monatlich eine Patenschaft bzw. für 15 EUR eine Teilpatenschaft für hilfsbedürftige Kinder in der Dritten Welt übernehmen. Allerdings wurde lediglich ein minimaler Teil des Geldes tatsächlich an soziale Projekte weitergeleitet. Der Angeklagte machte sich des Betruges in 123 Fällen sowie der Untreue schuldig.
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