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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Bestell-Button“

26. Juni 2014

Zur ordnungsgemäßen Beschriftung von Bestell-Buttons

Urteil des LG Berlin vom 17.07.2013, Az.: 97 O 5/13

Wenn bei der Vermittlung von Verträgen mit Verbrauchern im Internet Bestell-Buttons verwendet werden, müssen diese eindeutig formuliert sein. Der Verbraucher muss erkennen, dass er ausdrücklich den Vertragsschluss bestätigt. Auf dem Button müssen gut lesbar die Worte "zahlungspflichtig bestellen" oder eine ebenso genaue Formulierung zu sehen sein, die unmissverständlich das Entstehen einer Zahlungspflicht zum Ausdruck bringt. Es ist ebenso widerrechtlich, weitere wichtige Informationen unterhalb des Bestell-Buttons anzugeben.

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11. März 2014

Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung abschicken“ genügt nicht der sog. „Button-Lösung“

Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13

Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet.  Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.

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